Hinweis: Individuelle Angebote, Leistungsbeschreibungen und schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich abweichende Regelungen enthalten. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere von Verbrauchern, bleiben unberührt.
1. Anbieterin und Geltungsbereich
Vertragspartnerin ist:
Daniela Schlicht
C/ Paraguay 4
46388 Godelleta (Valencia), Spanien
E-Mail: info@valenciaklartext.com
Valencia Klartext ist ein redaktionelles Angebot von Daniela Schlicht beziehungsweise Valencia21.
Diese AGB gelten für entgeltliche Leistungen von Valencia Klartext, insbesondere gebuchte Q&A-Sessions und andere Veranstaltungen sowie Jahressponsoring. Für die unentgeltliche Aufnahme in das kuratierte Expertennetzwerk gelten ergänzend die Regelungen in Abschnitt 12.
Individuelle Content-, Kommunikations-, Video- oder Produktionsleistungen von Valencia21 sind nicht automatisch Bestandteil dieser AGB. Für solche Projekte gelten das jeweilige Angebot und gegebenenfalls gesonderte Vertragsbedingungen.
Verbraucher sind natürliche Personen, die überwiegend zu privaten Zwecken handeln. Geschäftskunden sind Selbstständige, Freiberufler, Unternehmen, Praxen, Kanzleien oder Organisationen, die im Rahmen ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit handeln. Jahressponsoring richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden.
2. Leistungsangebot
2.1 Q&A-Sessions und andere Veranstaltungen
Eine Q&A-Session ist eine moderierte Live-Veranstaltung zu einem konkret beschriebenen Thema. Teilnehmende registrieren sich für den jeweiligen Termin und können eingeladenen Fachleuten allgemeine Fragen zum angekündigten Thema stellen. Termin, Dauer, beteiligte Fachperson, Preis, technische Plattform und ein möglicher Zugriff auf eine Aufzeichnung ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungs- oder Buchungsseite.
Es besteht kein Anspruch darauf, dass jede eingereichte oder live gestellte Frage beantwortet wird. Q&A-Sessions und andere Veranstaltungen ersetzen keine individuelle rechtliche, steuerliche, medizinische, technische oder sonstige Fachberatung.
Eine Aufzeichnung oder ergänzende Unterlage ist nur enthalten, wenn dies ausdrücklich angekündigt wird.
2.2 Jahressponsoring
Das Jahressponsoring ist ein auf zwölf Monate angelegtes B2B-Sponsoring für Unternehmen und Organisationen, die im Umfeld von Valencia Klartext sichtbar sein möchten. Der konkrete Leistungsumfang, die Zahlungsweise und gegebenenfalls die vereinbarte Sponsorenkategorie werden vor Vertragsschluss in einem individuellen Angebot oder Vertrag festgelegt.
Typische feste Bestandteile eines Jahressponsorings können insbesondere sein:
- eine sichtbare Nennung als Jahressponsor auf vereinbarten Flächen von ValenciaKlartext.com und auf der Sponsorenseite,
- regelmäßig wiederkehrende Sponsorensichtbarkeit im Valencia Klartext-Report (Newsletter),
- das Recht, während der aktiven Laufzeit eine bereitgestellte Kennzeichnung „Jahressponsor Valencia Klartext“ in der eigenen Unternehmenskommunikation zu verwenden,
- eine regelmäßige Übersicht über verfügbare Website-, Newsletter-, Video-, Klick- und Veranstaltungsdaten.
Zusätzliche Präsenz bei Q&A-Sessions, Video-Klartext-Gesprächen auf YouTube, LinkedIn-Veröffentlichungen oder Veranstaltungen erfolgt nur, soweit sie im konkreten Format redaktionell, rechtlich und organisatorisch passend ist oder ausdrücklich im individuellen Angebot zugesagt wurde. Ein Jahressponsoring begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Zahl solcher Nennungen, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart ist.
Öffentliche Beschreibungen auf der Website dienen der allgemeinen Information. Verbindlich geschuldet werden die im angenommenen Angebot oder Vertrag konkret bezeichneten Leistungen.
2.3 Unentgeltliches Expertennetzwerk
Die Aufnahme in das Expertennetzwerk von Valencia Klartext erfolgt nach redaktioneller Auswahl und grundsätzlich ohne Aufnahme- oder Jahresgebühr. Sie ist kein käuflicher Werbeplatz und kein Bestandteil des Jahressponsorings.
Nach bestätigter Aufnahme umfasst die Fachpräsenz grundsätzlich ein Kurzprofil im passenden Themenumfeld und eine eigene Profilseite, sobald die hierfür erforderlichen Angaben, Materialien und Freigaben vorliegen. Die konkrete redaktionelle Gestaltung, Einordnung und Platzierung liegen bei Valencia Klartext.
Klartext-Gespräche, Q&A-Sessions, Fachhinweise oder weitere redaktionelle Formate können sich aus Thema, Aktualität und Relevanz ergeben. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Zahl von Einladungen oder Veröffentlichungen.
2.4 Weitere Leistungen
Leistungen, die über die vorstehenden Bereiche hinausgehen, werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Dies gilt insbesondere für individuelle Unternehmensinhalte, zusätzliche Videoproduktionen, Social-Media-Leistungen, Übersetzungsprojekte, Vor-Ort-Produktionen, Rohdateien oder zusätzliche Bearbeitungs- und Korrekturrunden.
3. Vertragsschluss, Vertragssprache und Speicherung
3.1 Buchung einer Q&A-Session oder Veranstaltung
Bei einer entgeltlichen Online-Buchung kommt der Vertrag zustande, wenn der als zahlungspflichtig gekennzeichnete Buchungsvorgang abgeschlossen und die Zahlung erfolgreich bestätigt wird. Vor Abschluss kann der Kunde seine Angaben prüfen und korrigieren. Die verfügbaren Zahlungsmethoden werden im jeweiligen Bezahlvorgang angezeigt.
Nach der Buchung erhält der Kunde eine elektronische Bestätigung. Zugangs- und Termininformationen werden an die angegebene E-Mail-Adresse versandt.
3.2 Jahressponsoring
Der Sponsoringvertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots, durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch beiderseitige Vertragsunterzeichnung zustande. Die Informationen auf der Sponsorenseite stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
3.3 Expertennetzwerk
Die unentgeltliche Aufnahme in das Expertennetzwerk erfolgt nach redaktioneller Prüfung und schriftlicher Bestätigung durch Valencia Klartext. Eine Anfrage oder die Übermittlung von Daten begründet noch keinen Anspruch auf Aufnahme.
3.4 Vertragssprache und Unterlagen
Vertragssprache ist Deutsch, soweit nicht individuell eine andere Sprache vereinbart wird. Bei spanischsprachigen oder internationalen Geschäftskunden kann das Angebot und die begleitende Kommunikation ganz oder teilweise auf Spanisch oder in einer anderen vereinbarten Sprache erfolgen. Maßgeblich ist die ausdrücklich vereinbarte Vertragsfassung. Kunden sollten Buchungsbestätigung, Angebot, Vertrag und die bei Vertragsschluss geltende AGB-Fassung selbst speichern.
4. Preise, Steuern, Zahlung und Rechnung
Bei entgeltlichen Veranstaltungen gegenüber Verbrauchern ist der im Buchungsvorgang angezeigte Preis der Endpreis einschließlich der anwendbaren Steuern, soweit nichts anderes ausdrücklich angegeben wird.
Preise für Jahressponsoring und sonstige Leistungen an Geschäftskunden ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag. Angegebene Nettopreise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich anwendbaren Umsatzsteuer, soweit diese von Valencia Klartext zu berechnen ist.
Bei Geschäftskunden mit Sitz außerhalb Spaniens richtet sich die umsatzsteuerliche Behandlung nach den jeweils anwendbaren Orts- und Steuerschuldnerregeln. Insbesondere bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen innerhalb der EU kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übergehen. Der Geschäftskunde stellt hierfür erforderliche Unternehmens- und Umsatzsteuer-Identifikationsdaten zutreffend und rechtzeitig zur Verfügung.
Zahlungsweise, Fälligkeit und gegebenenfalls vereinbarte Teilzahlungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise Vertrag. Wird für ein zwölfmonatiges Jahressponsoring eine quartalsweise oder sonstige Teilzahlung vereinbart, ändert dies die Vertragslaufzeit nicht und begründet kein monatliches oder quartalsweises Kündigungsrecht.
Rechnungen sind innerhalb der ausgewiesenen Zahlungsfrist zu begleichen. Bei Zahlungsverzug können die gesetzlichen Verzugsfolgen und erforderlichen Beitreibungskosten geltend gemacht werden. Nach Mahnung und angemessener Fristsetzung können noch nicht erbrachte Sponsoring- oder Zusatzleistungen ausgesetzt werden.
5. Mitwirkung, Unternehmensangaben und Freigaben
Geschäftskunden stellen die für die vereinbarte Leistung erforderlichen Informationen, Unternehmensdaten, Logos, Markenmaterialien, Nachweise und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
Der Geschäftskunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Angaben zutreffend sind und dass er über die erforderlichen Rechte an Logos, Marken, Bildern, Texten und sonstigen Materialien verfügt.
Beim Jahressponsoring erhält der Sponsor Gelegenheit, die eigene Unternehmensbezeichnung, das Logo und andere von ihm stammende Angaben auf sachliche Richtigkeit zu prüfen. Eine Freigabe- oder Mitwirkungsmöglichkeit erstreckt sich nicht auf unabhängige redaktionelle Inhalte, Themenauswahl, Fragen oder die Auswahl von Fachleuten und Gesprächspartnern.
Schweigen gilt nicht als Freigabe. Verzögerte Rückmeldungen können Umsetzungs- und Veröffentlichungstermine entsprechend verschieben.
6. Laufzeit und Ende des Jahressponsorings
Das Jahressponsoring hat eine feste Laufzeit von zwölf Monaten, sofern im individuellen Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wird. Der Beginn ergibt sich aus dem Angebot oder Vertrag.
Während der festen Laufzeit besteht kein ordentliches vorzeitiges Kündigungsrecht, sofern im individuellen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Das Jahressponsoring endet mit Ablauf der vereinbarten zwölf Monate automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Fortsetzung erfolgt nur aufgrund eines neuen Verlängerungsangebots oder einer sonstigen ausdrücklichen Vereinbarung.
Für ein neues Vertragsjahr können Preis, Sponsorenkategorie und Leistungsumfang neu vereinbart werden. Änderungen wirken nicht rückwirkend auf die laufende Vertragsperiode.
7. Widerrufsrecht für Verbraucher
Diese Regelung betrifft ausschließlich Verbraucher. Jahressponsoring ist ein B2B-Angebot; dafür besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht.
7.1 Grundsatz
Verbraucher haben bei einem im Fernabsatz geschlossenen Dienstleistungsvertrag grundsätzlich das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift. Die Frist beginnt bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsschlusses.
7.2 Beginn innerhalb der Widerrufsfrist
Soll eine Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, wird der Verbraucher im Buchungsvorgang gegebenenfalls ausdrücklich aufgefordert, den vorzeitigen Beginn zu verlangen.
Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung erst nach vollständiger Leistungserbringung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere der Verbraucher dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt und den möglichen Verlust seines Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt hat.
7.3 Digitale Aufzeichnungen
Wird vor Ablauf der Widerrufsfrist unmittelbarer Zugriff auf eine digitale Aufzeichnung oder einen anderen digitalen Inhalt gewährt, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen für den Beginn der Bereitstellung und einen möglichen Verlust des Widerrufsrechts.
7.4 Bereits begonnene Leistung
Widerruft der Verbraucher nach einem ausdrücklich verlangten vorzeitigen Leistungsbeginn, kann für den bis zum Widerruf bereits erbrachten Anteil ein angemessener, verhältnismäßiger Betrag geschuldet sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
7.5 Ausübung des Widerrufs
Der Widerruf ist durch eine eindeutige Erklärung an Daniela Schlicht, C/ Paraguay 4, 46388 Godelleta (Valencia), Spanien, E-Mail: info@valenciaklartext.com, zu richten.
Muster-Widerrufsformular:
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über folgende Dienstleistung: ________
Gebucht am: ________
Name und Anschrift: ________
Datum: ________
Unterschrift, nur bei Mitteilung auf Papier: ________
Eine gegebenenfalls zusätzlich im Buchungsvorgang bereitgestellte Widerrufsbelehrung bleibt maßgeblich.
8. Freiwillige Stornierung einer Q&A-Session oder Veranstaltung
Unabhängig von einem gesetzlichen Widerrufsrecht kann eine entgeltliche Buchung bis 48 Stunden vor dem angekündigten Beginn per E-Mail storniert werden. In diesem Fall wird der gezahlte Veranstaltungspreis vollständig erstattet.
Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen besteht kein zusätzliches vertragliches Recht auf Erstattung. Sofern eine Aufzeichnung ausdrücklich enthalten ist, bleibt ein angekündigter Zugriff darauf bestehen.
Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt. Stornierungsanfragen sind an info@valenciaklartext.com zu richten.
9. Ausfall, Verschiebung und Änderungen einer Veranstaltung
Kann eine gebuchte Veranstaltung nicht wie angekündigt stattfinden, informiert Valencia Klartext die gebuchten Teilnehmenden so früh wie möglich.
Valencia Klartext kann einen angemessenen Ersatztermin anbieten. Kann oder möchte ein Teilnehmer diesen nicht wahrnehmen, wird der für die Veranstaltung gezahlte Betrag vollständig erstattet. Wird kein Ersatztermin angeboten, erfolgt ebenfalls eine vollständige Erstattung.
Unwesentliche Änderungen des Ablaufs, der Reihenfolge oder der technischen Durchführung sind zulässig, sofern Thema und Gesamtcharakter erhalten bleiben.
10. Nutzung von Aufzeichnungen und Unterlagen
Teilnehmende erhalten ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur privaten Nutzung ausdrücklich bereitgestellter Aufzeichnungen und Unterlagen für den angegebenen Zugriffszeitraum.
Nicht gestattet sind insbesondere die Weitergabe von Zugangslinks oder Dateien, eigene Bild-, Ton- oder Bildschirmaufzeichnungen ohne Zustimmung, Veröffentlichung, Vervielfältigung, kommerzielle Nutzung oder Bearbeitung außerhalb gesetzlich erlaubter Nutzungen.
Urheber-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte verbleiben bei Valencia Klartext und den jeweils beteiligten Urhebern oder Fachpersonen.
11. Besondere Bedingungen des Jahressponsorings
11.1 Begrenzte Zahl der Jahressponsoren
Valencia Klartext führt während einer aktiven Vertragsperiode höchstens sechs gleichzeitig aktive Jahressponsoren. Die Begrenzung bezieht sich ausschließlich auf das als „Jahressponsoring Valencia Klartext“ bezeichnete Angebot.
11.2 Branchenexklusivität unter Jahressponsoren
Eine Branchenexklusivität gilt für die im individuellen Angebot ausdrücklich benannte Sponsorenkategorie. Während der aktiven Vertragslaufzeit nimmt Valencia Klartext keinen weiteren Jahressponsor aus derselben unmittelbar konkurrierenden Kategorie auf.
Die Exklusivität gilt ausschließlich für Sponsoren. Sie schränkt weder die redaktionelle Berichterstattung noch die Aufnahme oder Beteiligung von Fachleuten, Gesprächspartnern, Unternehmen oder Organisationen aus derselben Branche ein.
11.3 Keine redaktionellen Gegenleistungen
Das Jahressponsoring vermittelt keinen Expertenstatus und keinen Anspruch auf Interviews, positive Berichterstattung, redaktionelle Erwähnungen, Themenwahl, Fragen, Empfehlungen oder bevorzugte Platzierung in redaktionellen Inhalten.
11.4 Formatabhängige Präsenz
Nennungen oder Darstellungen in Q&A-Sessions, Video-Klartext-Gesprächen, aktuellen Informationsformaten, LinkedIn-Beiträgen oder Vor-Ort-Veranstaltungen sind nur geschuldet, wenn und soweit dies im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus der beschriebenen formatabhängigen Sponsorpräsenz ergibt. Gesetzliche, redaktionelle oder veranstalterseitige Beschränkungen gehen vor.
Insbesondere kann Sponsorpräsenz in einzelnen audiovisuellen oder aktuellen Informationsformaten entfallen, wenn dies aufgrund der anwendbaren Vorschriften oder der redaktionellen Einordnung erforderlich ist. Daraus entsteht ohne ausdrückliche Vereinbarung kein Anspruch auf eine bestimmte Ersatzplatzierung.
11.5 Reporting
Reporting basiert auf den Daten, die Valencia Klartext aus eigenen Systemen und von eingesetzten Drittplattformen tatsächlich zur Verfügung stehen. Plattformbedingte Verzögerungen, Rundungen, Änderungen der Messmethoden oder fehlende Einzelwerte stellen keinen Leistungsmangel dar. Das Reporting ist keine geprüfte Reichweitenmessung und begründet keine Erfolgsgarantie.
12. Unentgeltliches Expertennetzwerk
Das Expertennetzwerk ist redaktionell kuratiert. Die Aufnahme erfolgt nicht gegen Bezahlung und kann nicht durch Sponsoring erworben werden.
Fachleute sollten grundsätzlich bereit sein, ihr Wissen bei passenden Themen gelegentlich einzubringen, etwa durch einen Fachhinweis, ein Klartext-Gespräch oder eine Q&A-Session. Eine feste Beitrags- oder Terminpflicht besteht nicht.
Die Fachpräsenz ist langfristig angelegt und wird in angemessenen Abständen redaktionell überprüft. Sowohl die Fachperson als auch Valencia Klartext können die unentgeltliche Zusammenarbeit in Textform beenden. Das aktive Profil wird danach innerhalb eines angemessenen technischen Zeitraums entfernt oder deaktiviert.
Bereits veröffentlichte redaktionelle Beiträge, Interviews oder Video-Klartext-Gespräche können als Bestandteil des redaktionellen Archivs online bleiben, soweit keine entgegenstehenden Rechte oder abweichenden Vereinbarungen bestehen.
Die Fachperson ist für die Richtigkeit ihrer berufsbezogenen Angaben, fachlichen Aussagen, Qualifikationen und erforderlichen Zulassungen verantwortlich. Vor Veröffentlichung der eigenen Profilangaben erhält sie Gelegenheit zur sachlichen Prüfung.
13. Marken-, Logo- und Nutzungsrechte
Ein Sponsor räumt Valencia Klartext für die Vertragslaufzeit ein einfaches, räumlich auf die vereinbarte Kommunikation beschränktes Recht ein, seinen Unternehmensnamen, sein Logo und ausdrücklich bereitgestellte Markenmaterialien zur Kennzeichnung und Durchführung des Jahressponsorings zu verwenden.
Der Sponsor sichert zu, dass er zur Einräumung dieser Rechte befugt ist und die Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.
Soweit Valencia Klartext dem Sponsor eine Kennzeichnung wie „Jahressponsor Valencia Klartext“ oder eine entsprechende Grafik bereitstellt, darf diese während der aktiven Vertragslaufzeit unverändert in der eigenen Unternehmenskommunikation verwendet werden. Sie darf nicht so eingesetzt werden, dass der Eindruck einer redaktionellen Empfehlung, Zertifizierung oder fachlichen Qualitätsgarantie durch Valencia Klartext entsteht. Nach Vertragsende ist die aktive Verwendung der Sponsor-Kennzeichnung einzustellen.
Alle weitergehenden Rechte an Namen, Logo, Layout, redaktionellen Texten, Videos, Grafiken und sonstigen Produktionen von Valencia Klartext verbleiben bei Valencia Klartext beziehungsweise den jeweiligen Urhebern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
14. Redaktionelle Verantwortung, Kennzeichnung und Erfolg
Valencia Klartext trennt Sponsoring und redaktionelle Auswahl. Sponsoring beeinflusst weder Themen, Fachleute, Gesprächspartner, Fragen noch redaktionelle Bewertungen.
Kommerzielle oder gesponserte Kommunikation wird entsprechend den jeweils anwendbaren gesetzlichen Anforderungen und dem konkreten Veröffentlichungszusammenhang als solche kenntlich gemacht.
Geschuldet werden ausschließlich die konkret vereinbarten Leistungen. Nicht garantiert werden bestimmte Aufrufzahlen, Reichweite, Auffindbarkeit, Klicks, Anfragen, Leads, Termine, Umsätze oder Vertragsabschlüsse.
Es besteht kein Anspruch auf zusätzliche redaktionelle Beiträge, Interviews, Social-Media-Veröffentlichungen, Q&A-Einladungen oder sonstige Nennungen außerhalb des ausdrücklich vereinbarten oder redaktionell eigenständig gewählten Umfangs.
15. Technische Voraussetzungen und höhere Gewalt
Für die Teilnahme an Online-Veranstaltungen sind ein geeigneter Internetzugang, ein aktuelles Endgerät sowie gegebenenfalls die genannte Videokonferenzplattform erforderlich. Valencia Klartext haftet nicht für technische Störungen im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden.
Bei vorübergehenden Störungen externer Plattformen, Ausfällen von Telekommunikations- oder Energienetzen, Krankheit beteiligter Personen, behördlichen Maßnahmen oder anderen Umständen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs können Leistungen verschoben, vorübergehend ausgesetzt oder in technisch beziehungsweise kommunikativ gleichwertiger Form erbracht werden, soweit dies zumutbar ist.
16. Allgemeine Information, fachliche Verantwortung und Haftung
Valencia Klartext bietet allgemeine redaktionelle Orientierung. Q&A-Sessions, Video-Klartext-Gespräche, sonstige Beiträge und Fachprofile ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanz-, Medizin-, Architektur-, Versicherungs-, IT-Sicherheits- oder sonstige Fachberatung.
Allgemeine Informationen können nicht alle Besonderheiten eines Einzelfalls berücksichtigen. Kunden und Teilnehmende bleiben dafür verantwortlich, vor eigenen Entscheidungen erforderlichenfalls eine individuell qualifizierte Fachperson zu beauftragen.
Für fachliche Aussagen einer auftretenden Fachperson trägt diese im Rahmen ihrer eigenen beruflichen Verantwortung ein. Valencia Klartext bleibt für die eigene redaktionelle und organisatorische Leistung verantwortlich.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Zwingende Ansprüche, insbesondere wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens sowie wegen Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, werden nicht ausgeschlossen oder beschränkt.
17. Außerordentliche Beendigung aus wichtigem Grund
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht geleistet werden, erforderliche Mitwirkung dauerhaft ausbleibt, bereitgestellte Marken- oder Unternehmensmaterialien Rechte Dritter verletzen, wesentliche Angaben nachweislich unrichtig sind oder die weitere Durchführung rechtlich nicht vertretbar ist.
Soweit der Grund behebbar ist, erhält die betroffene Partei grundsätzlich zunächst eine schriftliche Beanstandung und eine angemessene Frist zur Abhilfe. Bei einem konkreten dringenden rechtlichen, sicherheitsbezogenen oder reputationsbezogenen Risiko kann Valencia Klartext betroffene Sponsorendarstellungen, Links oder Inhalte vorläufig deaktivieren, bis der Sachverhalt geprüft ist.
Im Beendigungsfall werden bereits erbrachte Leistungen, laufende Umsetzungsarbeiten und entstandene Aufwendungen berücksichtigt. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
18. Änderungen des Angebots und dieser AGB
Preise und Leistungsangebote können für zukünftige Verträge und neue Vertragsperioden geändert werden. Für bereits geschlossene Verträge gelten der individuell vereinbarte Preis und Leistungsumfang für die vereinbarte Laufzeit.
Änderungen dieser AGB wirken nicht rückwirkend auf bestehende Verträge, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart werden oder aufgrund zwingender gesetzlicher Änderungen erforderlich sind.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt spanisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Bei Verträgen mit Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt. Für Verbraucher gelten die gesetzlich zuständigen Gerichte; durch diese AGB wird kein ausschließlicher Gerichtsstand in Valencia vereinbart.
Für Verträge mit Geschäftskunden wird, soweit gesetzlich zulässig, Valencia, Spanien, als Gerichtsstand vereinbart.
20. Kontakt und Beschwerden
Fragen, Stornierungen, Widerrufe, Mitteilungen zur Vertragsbeendigung und Beschwerden können an info@valenciaklartext.com gerichtet werden. Valencia Klartext bemüht sich um eine zeitnahe außergerichtliche Klärung.
21. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Individuelle Nebenabreden, Vertragsänderungen und Beendigungen sollen aus Beweisgründen in Textform festgehalten werden.
Diese Fassung ersetzt die vorherige AGB-Version vom 10. September 2026.